Prüfung nach berufsgenossenschaftlichen Vorgaben.
Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig durch Fachkräfte zu überprüfen sind. Wir bei EGN können in diesem Bereich auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Mit den notwendigen Zulassungen und Zertifizierungen unserer Mitarbeiter und unserer Ausstattung mit allen erforderlichen Prüfgeräten, sind wir für die Prüfungen Ihrer Geräte und Anlagen bestens aufgestellt.
Wir prüfen nach berufsgenossenschaftlichen Vorgaben basierend auf dem aktuellen Stand der Technik:
- Türen und Tore ASR 1.7
- Elektrische Betriebsmittel mit Steckverbindung und Festanschluss nach DGUV Vorschrift 3
- Feststellanlagen mit Rauchüberwachung, Dorma, Geze und Hekatron
- Regale
- Hubwagen und Scherenarbeitstische
- Leitern, Podeste und Tritte